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   VGH Bayern, 27.02.2003 - 3 B 02.1968   

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https://dejure.org/2003,64165
VGH Bayern, 27.02.2003 - 3 B 02.1968 (https://dejure.org/2003,64165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2003 - 3 B 02.1968 (https://dejure.org/2003,64165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 3 B 02.1968 (https://dejure.org/2003,64165)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Soweit die Beklagte meint, sie schulde Prozesszinsen nur in Höhe von 4 %, verkennen sie und die von ihr nach Verkündung dieser Entscheidung benannten Urteile, dass das genannte Übergangsrecht des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch keine Anwendung findet (Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 2 C 24.01 - Buchholz 240 § 58a BBesG Nr. 1; VGH München, Urteil vom 27. Februar 2003 - 3 B 02.1968 - juris).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

    Für die Höhe der Rechtshängigkeitszinsen gilt § 288 BGB n.F., denn auszugehen ist von dem Grundgedanken, dass für die Höhe der Prozesszinsen die einschlägigen Vorschriften in der zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit gültigen Fassung maßgeblich sind (BayVGH, Beschl. v. 27.02.2003, 3 B 02.1968, zit. nach juris).
  • VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277

    Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen

    Entscheidend hierfür ist der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit im Sinne des § 90 VwGO (BayVGH, B.v. 27.2.2003 - 3 B 02.1968 - juris).
  • VG Lüneburg, 15.03.2004 - 1 A 329/03

    Amtsangemessene Alimentation; Prozesszinsen; Zinsen

    Dies gilt entgegen der Ansicht des Klägers nicht nur unmittelbar für den Anwendungsbereich des § 288 BGB (Verzugszinsen), sondern angesichts der vergleichbaren Interessenlage und über die Rechtsfolgenverweisung des § 291 Abs. 1 Satz 2 BGB auch für den Anwendungsbereich des § 291 BGB, also für die Prozesszinsen (VGH München, Beschl. v. 27.2.2003 - 3 B 02.1968 -).
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